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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Emsflossfahrt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Floßfahrten von ONKEL TOM'S HÜTTE

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen ONKEL TOM'S HÜTTE, Maurice Hogendorf, Eschstraße 47, 48565 Steinfurt, über die Durchführung von Floßfahrten auf der Ems bzw. dem Dortmund-Ems-Kanal im Raum Lingen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • reguläre Floßfahrten
  • Frühstücksfahrten
  • Kaffeefahrten
  • Grillfahrten
  • Sunset-Fahrten
  • Partyfahrten
  • Junggesellenabschiede
  • Oktoberfest-/Bayern-Fahrten
  • Winterfahrten
  • Grünkohlfahrten
  • Candle-Light-Dinner
  • Weihnachtsfahrten
  • Firmenveranstaltungen
  • private Gruppenveranstaltungen
  • individuell vereinbarte Sonderfahrten

Vertragspartner ist:

ONKEL TOM'S HÜTTE
Maurice Hogendorf
Eschstraße 47
48565 Steinfurt
Telefon: 01556 8474523
E-Mail: info.onkeltomshuette@gmx.de

Die Internetseite des Anbieters ist unter emsflossfahrt.de erreichbar.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Gegenstand des Vertrages

Der Veranstalter bietet Motorfloßfahrten auf den hierfür zugelassenen bzw. freigegebenen Wasserwegen an.

Für die Durchführung stehen insbesondere die Floße „Salzgraf“ und „Emslady“ zur Verfügung.

Die „Salzgraf“ ist für bis zu 26 Personen vorgesehen. Die „Emslady“ bietet Platz für bis zu 16 Personen.

Maßgeblich für die tatsächlich zulässige Teilnehmerzahl sind stets die jeweils geltenden gesetzlichen, behördlichen und sicherheitsrelevanten Vorgaben. Eine auf der Internetseite genannte maximale Personenzahl begründet keinen Anspruch auf eine darüber hinausgehende Beförderung.

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Buchungsbestätigung.

Je nach gebuchter Veranstaltung können Speisen, Getränke oder sonstige Leistungen Bestandteil des Angebots sein.

Die auf der Internetseite dargestellten Angebote und Preise können geändert werden. Für bereits bestätigte Buchungen sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Leistungen und Preise maßgeblich.

§ 3 Buchungsanfrage und Vertragsschluss

Die Darstellung der Angebote auf der Internetseite stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Der Kunde kann über das Kontakt- bzw. Buchungsformular oder auf einem anderen vom Veranstalter angebotenen Weg eine Buchungsanfrage stellen.

Die Buchungsanfrage soll insbesondere enthalten:

  • gewünschtes Datum
  • gewünschte Uhrzeit
  • gewünschte Fahrt bzw. Veranstaltung
  • Teilnehmerzahl
  • Name und Kontaktdaten des Kunden
  • gegebenenfalls besondere Wünsche

Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Buchungsbestätigung des Veranstalters zustande.

Eine automatisch versendete Eingangsbestätigung einer Anfrage stellt keine verbindliche Buchungsbestätigung dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet wird.

Der Veranstalter kann eine Buchung ablehnen, wenn der gewünschte Termin nicht verfügbar ist oder die Durchführung aus organisatorischen, technischen, rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht möglich ist.

§ 4 Preise und Zahlung

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.

Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich gegenüber Verbrauchern die Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Zahlung erfolgt entsprechend den Angaben in der Buchungsbestätigung oder Rechnung.

Der Veranstalter kann eine Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung verlangen.

Bei individuell vereinbarten Gruppen- oder Sonderfahrten können abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart werden.

Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungsbeträge innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 5 Teilnehmerzahl und Änderungen der Gruppengröße

Die bei der Buchung angegebene Teilnehmerzahl ist für die Planung der Veranstaltung maßgeblich.

Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters möglich.

Die zulässige Höchstzahl an Personen darf unter keinen Umständen überschritten werden.

Eine nachträgliche Erhöhung der Teilnehmerzahl kann insbesondere aufgrund gesetzlicher oder sicherheitsrechtlicher Vorgaben abgelehnt werden.

Eine Verringerung der Teilnehmerzahl nach Vertragsschluss führt grundsätzlich nicht automatisch zu einer Verringerung des vereinbarten Gesamtpreises.

Bei einer Abrechnung pro Person kann der Veranstalter abweichende Regelungen in der jeweiligen Buchungsbestätigung festlegen.

§ 6 Stornierung durch den Kunden

Der Kunde kann eine gebuchte Fahrt vor deren Beginn stornieren.

Bei einer Stornierung können dem Veranstalter Aufwendungen und Einnahmeausfälle entstehen.

Soweit gesetzlich zulässig, wird folgende Stornierungspauschale vereinbart:

Zeitraum vor Fahrtbeginn Stornierungskosten
Bis 30 Tage 20 %
29 bis 15 Tage 40 %
14 bis 8 Tage 60 %
7 bis 2 Tage 80 %
Ab 1 Tag vor Fahrtbeginn oder bei Nichterscheinen 100 %

Die Stornierungskosten beziehen sich jeweils auf den vereinbarten Gesamtpreis.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Für individuell vereinbarte Großveranstaltungen, Firmenveranstaltungen oder Sonderfahrten können abweichende Stornierungsbedingungen vereinbart werden. Diese müssen dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt werden.

§ 7 Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei terminbezogenen Fahrten

Bei Verträgen über Freizeitveranstaltungen, für deren Durchführung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Dies gilt insbesondere für verbindlich gebuchte Floßfahrten mit einem festgelegten Fahrttermin.

Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- oder sonstige Rechte bleiben unberührt.

§ 8 Umbuchung

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters möglich.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

Eine Umbuchung kann insbesondere abgelehnt werden, wenn der gewünschte Ersatztermin bereits ausgebucht ist.

Für Umbuchungen kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr vereinbart werden, sofern diese dem Kunden vor Durchführung der Umbuchung mitgeteilt wird.

§ 9 Treffpunkt und pünktliches Erscheinen

Treffpunkt, Abfahrtszeit und gegebenenfalls weitere organisatorische Hinweise werden dem Kunden mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, rechtzeitig am vereinbarten Treffpunkt zu erscheinen.

Das Floß kann aus betrieblichen und nautischen Gründen nicht unbegrenzt auf verspätete Teilnehmer warten.

Bei erheblicher Verspätung kann die Fahrt ohne den verspäteten Teilnehmer beginnen.

Eine verspätete Ankunft berechtigt grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der Fahrtzeit.

Erscheint der Kunde nicht zur vereinbarten Abfahrt, gilt dies grundsätzlich als Nichterscheinen.

§ 10 Wetter, Wasserstand und äußere Bedingungen

Floßfahrten finden grundsätzlich auch bei wechselnden Wetterbedingungen statt.

Die endgültige Entscheidung darüber, ob eine Fahrt sicher durchgeführt werden kann, trifft der verantwortliche Schiffsführer bzw. die hierfür verantwortliche Person.

Eine Fahrt kann insbesondere aufgrund von:

  • Gewitter
  • Sturm
  • starkem Wind
  • Hochwasser
  • Niedrigwasser
  • Eis
  • Sperrungen von Wasserwegen
  • behördlichen Anordnungen
  • sonstigen gefährlichen nautischen Bedingungen

verschoben, geändert, verkürzt, unterbrochen oder abgesagt werden.

Eine bestimmte Wetterlage, Sonnenschein, eine bestimmte Temperatur oder das Stattfinden eines Sonnenuntergangs wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich Bestandteil einer individuellen Vereinbarung ist.

Eine Absage aus Sicherheitsgründen stellt keinen Pflichtverstoß dar, wenn die Ursache außerhalb des Verantwortungsbereichs des Veranstalters liegt.

§ 11 Technische oder betriebliche Gründe

Der Veranstalter kann eine Fahrt absagen, verschieben oder ein anderes geeignetes Floß einsetzen, wenn dies aus technischen, betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist.

Dies gilt insbesondere bei:

  • technischen Defekten
  • Schäden am Floß
  • Ausfall notwendiger technischer Einrichtungen
  • kurzfristigem Ausfall von Personal
  • behördlichen Einschränkungen
  • sonstigen Umständen, die eine sichere Durchführung verhindern

Der Veranstalter wird sich in einem solchen Fall bemühen, dem Kunden einen angemessenen Ersatztermin anzubieten.

Ist eine Ersatzleistung nicht möglich oder für den Kunden unzumutbar, werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erstattet.

§ 12 Abbruch einer bereits begonnenen Fahrt

Der verantwortliche Schiffsführer kann eine Fahrt jederzeit unterbrechen oder abbrechen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

Dies gilt insbesondere bei plötzlich eintretenden Wetterverhältnissen, technischen Problemen, gesundheitlichen Notfällen oder erheblichen Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen.

Bei einem durch den Kunden bzw. Teilnehmer verursachten Abbruch besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung.

Bei einem aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, erforderlichen Abbruch richtet sich eine etwaige Erstattung nach den gesetzlichen Vorschriften und dem Umfang der bereits erbrachten Leistung.

§ 13 Sicherheitsbestimmungen

Die Sicherheit aller Teilnehmer hat während der gesamten Fahrt oberste Priorität.

Den Anweisungen des verantwortlichen Schiffsführers und der Besatzung ist unverzüglich Folge zu leisten.

Insbesondere ist es untersagt:

  • über die Reling oder andere Absperrungen zu klettern
  • sich während der Fahrt außerhalb freigegebener Bereiche aufzuhalten
  • sicherheitsrelevante Einrichtungen zu manipulieren
  • Rettungsmittel ohne Grund zu benutzen
  • andere Personen zu gefährden
  • Gegenstände in den Wasserweg zu werfen
  • Anweisungen der Besatzung zu missachten

Der Veranstalter kann aus Sicherheitsgründen einzelne Bereiche des Floßes jederzeit sperren.

§ 14 Alkohol und berauschende Mittel

Bei bestimmten Veranstaltungen werden alkoholische Getränke angeboten.

Alkohol darf nur in einem Umfang konsumiert werden, bei dem die Sicherheit der betroffenen Person und der übrigen Teilnehmer gewährleistet bleibt.

Personen, die aufgrund von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln eine Gefahr für sich oder andere darstellen, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

Der Veranstalter bzw. die Besatzung ist berechtigt, betroffenen Personen weiteren Alkoholausschank zu verweigern.

Der Konsum mitgebrachter alkoholischer Getränke kann durch den Veranstalter untersagt oder eingeschränkt werden.

Ein Ausschluss aufgrund eines vom Teilnehmer zu vertretenden Verhaltens begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung des Veranstaltungspreises.

§ 15 Partyfahrten und Junggesellenabschiede

Partyfahrten und Junggesellenabschiede sind ausdrücklich als Veranstaltungen mit geselligem Charakter vorgesehen.

Auch bei Partyveranstaltungen gelten uneingeschränkt sämtliche Sicherheits- und Verhaltensregeln.

Ein erhöhter Alkoholkonsum rechtfertigt insbesondere nicht die Missachtung von Anweisungen des Schiffsführers.

Der Veranstalter kann Personen bei aggressivem, gefährdendem oder erheblich störendem Verhalten von der weiteren Teilnahme ausschließen.

Schäden, die durch Teilnehmer verursacht werden, werden nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht.

§ 16 Speisen und Getränke

Der Umfang der enthaltenen Speisen und Getränke richtet sich nach der jeweils gebuchten Fahrt.

Die auf der Internetseite beschriebenen Speisen können saisonal oder aus Gründen der Verfügbarkeit geändert werden, sofern eine gleichwertige Ersatzleistung angeboten wird.

Vegetarische oder vegane Speisen sowie sonstige besondere Ernährungswünsche sind grundsätzlich vorab anzufragen.

Bei bestehenden Lebensmittelallergien oder Unverträglichkeiten ist der Veranstalter vor der Fahrt ausdrücklich zu informieren.

Eine vollständige Vermeidung von Kreuzkontaminationen kann bei der Bewirtung an Bord nicht garantiert werden, sofern dies nicht ausdrücklich zugesagt wurde.

§ 17 Verhalten und Ausschluss von der Fahrt

Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass weder Personen noch das Floß, dessen Ausstattung oder sonstiges Eigentum beschädigt oder gefährdet werden.

Bei erheblichem Fehlverhalten kann der Veranstalter den betreffenden Teilnehmer von der weiteren Fahrt ausschließen.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Gewalt oder Drohungen
  • erheblichen Beleidigungen
  • Sachbeschädigung
  • Gefährdung anderer Personen
  • grober Missachtung von Sicherheitsanweisungen
  • erheblich störendem Verhalten
  • unkontrolliertem Verhalten infolge Alkohol- oder Drogenkonsums

In diesen Fällen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Fahrtpreises, soweit der Ausschluss durch den Teilnehmer zu vertreten ist.

Weitergehende Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben unberührt.

§ 18 Minderjährige

Die Teilnahme Minderjähriger richtet sich nach der jeweiligen Veranstaltung und den hierfür geltenden gesetzlichen und sicherheitsrelevanten Vorgaben.

Bei Veranstaltungen mit besonderem Party- oder Alkoholfokus kann die Teilnahme Minderjähriger ausgeschlossen werden.

Die Aufsichtspflicht der Eltern bzw. sonstigen aufsichtsberechtigten Personen bleibt unberührt.

Der Veranstalter übernimmt keine allgemeine Aufsichtspflicht über mitgebrachte Minderjährige, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 19 Persönliche Gegenstände

Jeder Teilnehmer ist grundsätzlich selbst für seine persönlichen Gegenstände verantwortlich.

Der Veranstalter haftet für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl persönlicher Gegenstände nur nach den gesetzlichen Vorschriften.

Wertsachen sollten nicht unbeaufsichtigt an Bord gelassen werden.

§ 20 Schäden und Verschmutzungen

Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er vorsätzlich oder fahrlässig am Floß, an der Einrichtung, an technischen Anlagen oder sonstigem Eigentum des Veranstalters verursacht.

Dies gilt insbesondere bei:

  • mutwilliger Beschädigung
  • unsachgemäßer Nutzung
  • grober Verschmutzung
  • Beschädigung von Inventar
  • Beschädigung von Sicherheits- oder Rettungseinrichtungen

Der Veranstalter kann entstandene und nachweisbare Kosten gegenüber dem verantwortlichen Teilnehmer geltend machen.

§ 21 Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.

Für Schäden, die ausschließlich durch ein schuldhaftes Verhalten des Teilnehmers verursacht wurden, haftet der Veranstalter nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 22 Medizinische Notfälle

Bei medizinischen Notfällen ist der Schiffsführer berechtigt, die Fahrt zu unterbrechen oder erforderlichenfalls einen geeigneten Anlegeplatz anzufahren.

Bei akuten Notfällen kann der Veranstalter bzw. die Besatzung Rettungsdienste oder andere erforderliche Hilfe verständigen.

Die hierfür erforderlichen Maßnahmen dienen ausschließlich der Sicherheit der betroffenen Person und der übrigen Teilnehmer.

§ 23 Foto- und Videoaufnahmen

Während der Veranstaltungen können durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen Foto- oder Videoaufnahmen zu Dokumentations- oder Werbezwecken erstellt werden.

Eine Veröffentlichung personenbezogener Aufnahmen erfolgt nur auf Grundlage einer entsprechenden datenschutzrechtlichen Einwilligung oder einer sonstigen gesetzlichen Rechtsgrundlage.

Eine Einwilligung zur Veröffentlichung kann insbesondere für die Internetseite oder Social-Media-Auftritte des Veranstalters separat eingeholt werden.

§ 24 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf emsflossfahrt.de .

§ 25 Fundsachen

Auf dem Floß aufgefundene Gegenstände werden vom Veranstalter angemessen aufbewahrt.

Der Eigentümer kann sich zur Klärung einer Fundsache an den Veranstalter wenden.

Bei einem Versand können dem Eigentümer die tatsächlich entstandenen Versandkosten in Rechnung gestellt werden.

§ 26 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen und deren Auswirkungen trotz zumutbarer Maßnahmen nicht verhindert werden können, gelten als außergewöhnliche Umstände.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Naturereignisse
  • extreme Wetterlagen
  • Hoch- oder Niedrigwasser
  • behördliche Sperrungen
  • hoheitliche Maßnahmen
  • unvorhersehbare technische Ereignisse
  • außergewöhnliche Betriebsstörungen
  • sonstige unvermeidbare Ereignisse

Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 27 Gutscheine

Sofern der Veranstalter Gutscheine anbietet, gelten für diese die jeweils beim Kauf angegebenen Bedingungen.

Gutscheine können nur für die dort bezeichneten Leistungen eingelöst werden.

Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes erfolgt grundsätzlich nicht, sofern gesetzlich zulässig.

Bei einer Preiserhöhung nach Ausstellung des Gutscheins kann die Zuzahlung eines Differenzbetrages erforderlich werden, sofern der Gutschein nicht ausdrücklich einen festen Leistungsumfang bezeichnet.

§ 28 Verbraucherstreitbeilegung

Der Veranstalter ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

§ 29 Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.

Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

§ 30 Gerichtsstand

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

§ 31 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Floßfahrt anfragen